Hinweise zur Verrechnung


  • Ich bin Wahltherapeutin, das heißt, Sie bezahlen am Ende der Behandlungsserie meine Honorarnote und können diese gemeinsam mit dem Einzahlungsbeleg und dem Überweisungsschein anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

  • Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, wieviel Sie zurückerstattet bekommen. Durchschnittlich handelt es sich um die Hälfte meines Honorars.

Überweisung/
Verordnungsschein

  • Sie benötigen eine ärztliche Überweisung/ Verordnung vom Haus- oder Facharzt, von Krankenhaus, Klinik oder Ambulanz. Auf dieser müssen die ärztliche Diagnose, die Anzahl und Dauer der verordneten Physiotherapie vom Arzt festgehalten sein.
    z. B. 6x PT a 45min.

  • Sollte eine chefärztliche Genehmigung nötig sein, bitte ich Sie diese im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse einzuholen.

  • (PT oder EHG als Abkürzung für Physiotherapie oder Einzelheilgymnastik = alte Schreibweise)

  • Möchten Sie einen Hausbesuch, muss das der Arzt ebenfalls auf der Überweisung vermerken.

  • Für präventive Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge und Prophylaxe benötigen Sie keine Verordnung, leider werden hierfür aber auch keine Kosten von den Krankenkassen übernommen.

Was benötigen Sie für die Therapie?

  • Bitte nehmen Sie zum 1. Termin die ärztliche Überweisung/Verordnung und wenn vorhanden aktuelle Röntgenbilder, CT oder MRT mit.

  • Bitte nehmen Sie ein Badehandtuch oder Leintuch für die Behandlungsliege mit (so helfen Sie die Umwelt zu schützen).

  • Sie können, wenn Sie möchten, gerne eine kurze Turnhose und ein T-Shirt für den Trainingsteil mitnehmen.