Hinweise zur Verrechnung
Ich bin Wahltherapeutin, das heißt, Sie bezahlen am Ende der Behandlungsserie meine Honorarnote und können diese gemeinsam mit dem Einzahlungsbeleg und dem Überweisungsschein anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, wieviel Sie zurückerstattet bekommen. Durchschnittlich handelt es sich um die Hälfte meines Honorars.
Überweisung/
Verordnungsschein
Verordnungsschein
Sie benötigen eine ärztliche Überweisung/ Verordnung vom Haus- oder Facharzt, von Krankenhaus, Klinik oder Ambulanz. Auf dieser müssen die ärztliche Diagnose, die Anzahl und Dauer der verordneten Physiotherapie vom Arzt festgehalten sein.
z. B. 6x PT a 45min.Sollte eine chefärztliche Genehmigung nötig sein, bitte ich Sie diese im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse einzuholen.
(PT oder EHG als Abkürzung für Physiotherapie oder Einzelheilgymnastik = alte Schreibweise)
Möchten Sie einen Hausbesuch, muss das der Arzt ebenfalls auf der Überweisung vermerken.
Für präventive Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge und Prophylaxe benötigen Sie keine Verordnung, leider werden hierfür aber auch keine Kosten von den Krankenkassen übernommen.
Was benötigen Sie für die Therapie?
Bitte nehmen Sie zum 1. Termin die ärztliche Überweisung/Verordnung und wenn vorhanden aktuelle Röntgenbilder, CT oder MRT mit.
Bitte nehmen Sie ein Badehandtuch oder Leintuch für die Behandlungsliege mit (so helfen Sie die Umwelt zu schützen).
Sie können, wenn Sie möchten, gerne eine kurze Turnhose und ein T-Shirt für den Trainingsteil mitnehmen.